Die Dorfburgergemeinde Madiswil

In den Archiven der Burgergemeinde finden sich Aufzeichnungen (Sitzungsprotokolle usw.) ab 1823. 

Aus diesen Schriften lässt sich einigermassen rekonstruieren. wie von damals bis zum Zustandekommen des Vermögensausscheidungsvertrages die öffentlichen Güter verwaltet wurden. 

Die im Dorfbezirk ansässigen alten Familien besassen seit Jahrhunderten Wald und Land, das sie gemeinsam nutzten. Zur Verwaltung der gemeinsamen Güter wählten die nutzungsberechtigten Familien im Dorf einen Viererausschuss, die sogenannten „Vierer". Die Madiswiler Dorfburger waren nicht in einer eigentlichen Burgergemeinde zusammengeschlossen, sie bildeten zusammen lediglich eine besondere Nutzungskorporation. Als sich nach 1831 öffentlich-rechtliche Gemeinden bildeten, verzichteten die Dorfburger vorerst, ein eigenes Gemeinwesen zu fordern. Der Bannwart und der Seckelmeister blieben zwar die Angestellten der Nutzungskorporation und die Viererbehörde beaufsichtigte sie. Doch manches blieb mit der neu entstandenen Einwohnergemeinde verflochten. So waren die Burgergüter von den übrigen Gemeindegütern noch nicht klar ausgeschieden, so dass es besonders wegen der Allmendnutzung oft zu Streitigkeiten kam. Das änderte sich erst 1866 mit dem Ausscheidungsvertrag.

Das Privileg Burger zu sein...

Als nutzungsberechtigt bezeichnete 1824 Dr. Johannes Ammann die folgenden Familien:
      Ammann, Bracher, Bühler, Güdel, Hasler, Huber, Hubschmid, Hug, Jäggi, Jenzer, Ingold,
      König, Lanz, Ledermann, Mäder, Räber, Rämi, Tanner, Wälchli, Wydli.

Pfarrer Scheuermeister, welcher ab 1823 während 35 Jahren über die in Madiswil heimatberechtigten Personen Buch führte, zählte zur Dorfburgerschaft zusätzlich die Geschlechter:
      Keller, Minder und Schürch.

In einem weiteren Rodel trug Scheuermeister getrennt nach den Bezirken Bisegg, Ghürn, Mättenbach, Rüppiswil, Roschbach und Wyssbach die in Madiswil heimatberechtigten Familien ein, die aber kein Recht auf die Nutzung des Dorfburgerguts hatten:
      Ambroseti, Bützberger, Barth, Jäggi, Kunz, Lanz, Morgenthaler, Rickli, Rutschmann, Sigrist,
      Sommer, Scheidegger, Schneeberger, Schär, Wälchli, Zulliger.

Für die Dorfburger waren Wald- und Kulturlandbesitz, sowie das Recht auf dessen Nutzung wichtig. Diese Privilegien stellten eine finanzielle Reserve der Familie dar, und der regelmässige Nutzen hiess nicht selten, dass für das Alter vorgesorgt war. Es ist daher verständlich, dass die Dorfburgergeschlechter zu ihrem Besitz Sorge trugen und ihn pflegten.

 

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Geschichte

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