Die Dorfburgergemeinde Madiswil In den Archiven der Burgergemeinde finden sich Aufzeichnungen (Sitzungsprotokolle usw.) ab 1823. Aus diesen Schriften lässt sich einigermassen rekonstruieren. wie von damals bis zum Zustandekommen des Vermögensausscheidungsvertrages die öffentlichen Güter verwaltet wurden. Die im Dorfbezirk ansässigen alten Familien besassen seit Jahrhunderten Wald und Land, das sie gemeinsam nutzten. Zur Verwaltung der gemeinsamen Güter wählten die nutzungsberechtigten Familien im Dorf einen Viererausschuss, die sogenannten „Vierer". Die Madiswiler Dorfburger waren nicht in einer eigentlichen Burgergemeinde zusammengeschlossen, sie bildeten zusammen lediglich eine besondere Nutzungskorporation. Als sich nach 1831 öffentlich-rechtliche Gemeinden bildeten, verzichteten die Dorfburger vorerst, ein eigenes Gemeinwesen zu fordern. Der Bannwart und der Seckelmeister blieben zwar die Angestellten der Nutzungskorporation und die Viererbehörde beaufsichtigte sie. Doch manches blieb mit der neu entstandenen Einwohnergemeinde verflochten. So waren die Burgergüter von den übrigen Gemeindegütern noch nicht klar ausgeschieden, so dass es besonders wegen der Allmendnutzung oft zu Streitigkeiten kam. Das änderte sich erst 1866 mit dem Ausscheidungsvertrag. Das
Privileg Burger zu sein... Als
nutzungsberechtigt bezeichnete 1824 Dr. Johannes Ammann die folgenden
Familien: Pfarrer
Scheuermeister, welcher ab 1823 während 35 Jahren über die in Madiswil
heimatberechtigten Personen Buch führte, zählte zur Dorfburgerschaft
zusätzlich die Geschlechter: In
einem weiteren Rodel trug Scheuermeister getrennt nach den Bezirken
Bisegg, Ghürn, Mättenbach, Rüppiswil, Roschbach und Wyssbach die in
Madiswil heimatberechtigten Familien ein, die aber kein Recht auf die
Nutzung des Dorfburgerguts hatten: Für
die Dorfburger waren Wald- und Kulturlandbesitz, sowie das Recht auf
dessen Nutzung wichtig. Diese Privilegien stellten eine finanzielle
Reserve der Familie dar, und der regelmässige Nutzen hiess nicht
selten, dass für das Alter vorgesorgt war. Es ist daher verständlich,
dass die Dorfburgergeschlechter zu ihrem Besitz Sorge trugen und ihn
pflegten.
Weitere Einzelheiten zur Geschichte der
Dorfburgergemeinde Madiswil können durch Anklicken der Titelzeile
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